Ein Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof in zwei Fällen, in denen ein Flug aufgrund eines durch Vogelschlag verursachen Turbinenschadens erheblich verspätet war oder annulliert worden ist, Ausgleichsansprüche von Flugreisenden nach …
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