Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot touristischer Übernachtungen in Berlin bestätigt. Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin sind touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben weiterhin untersagt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den noch gegen die zuvor geltende Bestimmung gerichteten Eilantrag einer Vermieterin von 228
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