Sylt Shuttle – per Autoreisezug nach Sylt

Die DB-Autozug GmbH muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Nutzungsbedingungen für die Verladestationen des Sylter Hindenburgdamms in Niebüll und Westerland aufstellen. Die Insel Sylt ist nicht über eine Straßenverbindung zu erreichen. Stattdessen gibt es auf dem die Insel mit dem Festland verbindenden 11 km langen Hindenburgdamm

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Bahnverspätungen – Fahrpreiserstattungen auch bei höherer Gewalt

Bahnreisende haben nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf teilweise Fahrpreiserstattung, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Der Beförderer kann sich hiernach seiner Erstattungspflicht nicht unter Berufung auf völkerrechtliche Regeln entziehen, nach denen er im Fall höherer Gewalt von der

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Haftung im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr

Ein Eisenbahnunternehmen haftet im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr gemäß Art. 36 § 1 CIV grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden, die im Obhutszeitraum am Kraftfahrzeug eines Fahrgastes entstehen. Der Haftungsausschlussgrund des Art. 36 § 3 Buchst. a CIV (Fehlen oder Mängel der Verpackung) umfasst nicht die mit der Beförderung in offenen Wagen verbundene besondere

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Der verspätete Autoreisezug

Bei der Beförderung mit einem Autoreisezug handelt es sich nicht um einen Reisevertrag, sondern um einen Beförderungsvertrag. Reiserecht ist hier nicht anwendbar. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eine Klage auf Schadensersatz oder Rückzahlung des Fahrpreises abgewiesen. Der aus Iserlohn stammende Kläger hatte am

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