Es besteht für einen Reiseveranstalter die Pflicht, einen Kunden vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, dass im Urlaubsland strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente gelten. Aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben ist der Veranstalter verpflichtet, den Vertragspartner auf alle leicht erkennbaren Umstände hinzuweisen, …
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