Die vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte „Trinkgeldempfehlung“, der zufolge ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, benachteiligt den Reisenden unangemessen. Sie ist daher unwirksam. In dem hier vom Oberlandesgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte die Reiseveranstalterin in ihrem Reiseprospekt folgende Klausel verwendet: „Trinkgeldempfehlung: [Sie
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