Versicherung

Die versicherten Reiserücktrittsgründe

Eine Reiserücktrittsversicherung, die in den Allgemeinen Reisebedingungen eine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen ausschließt, benachteiligt den Versicherten unangemessen und ist unwirksam. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Reiserücktrittsversicherung zur Zahlung der Stornokosten einer wegen Krankheit nicht angetretenen Reise

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Wenn eine Durchfallerkrankung die Reise verhindert

Im Falle einer erheblichen Durchfallerkrankung, die den Antritt einer Flugreise verhindert, ist die Reiserücktrittsversicherung leistungspflichtig. So hat das Oberlandesgericht Celle in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Leistungspflicht der Versicherung bejaht. In der Reiserücktrittsversicherung liegt ein Versicherungsfall nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen u. a. dann vor, wenn die versicherte Person

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Online-Flugreisebuchung – und die zu penetrant angebotene Reiserücktrittsversicherung

Die Gestaltung eines Buchungsvorgangs für Flugdienste verstößt gegen das Gebot der klaren, transparenten und eindeutigen Mitteilung von fakultativen Zusatzkosten im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung (EG) 1008/2008, wenn der Verbraucher, der eine fakultative Leistung (hier: eine Reiserücktrittsversicherung) zuvor bereits abgewählt hat, im weiteren Verlauf über

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