Mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldern, die ein Vermittler für einen „Hotelgutschein“ treuhänderisch vereinnahmt, bei Verfall des Gutscheins hatte sich das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zu befassen: Durch die Vermittlung der Beherbergungsverträgen hat die Vermittlerin gegenüber den Hotelbetreibern steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen erbracht und dafür (zunächst nur) ein der Besteuerung zu
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