Bei Pauschalreisen kann es zulässig sein, wenn der Veranstalter bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises verlangt.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit verlangte der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände von der beklagten Reiseveranstalterin TUI …
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