Bei Pauschalreisen kann es zulässig sein, wenn der Veranstalter bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises verlangt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit verlangte der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände von der beklagten Reiseveranstalterin TUI Deutschland GmbH, es zu unterlassen, beim Abschluss bestimmter Pauschalreisen eine
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