Die Schließung von Gastronomiebetrieben war Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel möglich.
Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der „zweiten Welle“ der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel …
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