Ohne einen deutlichen Hinweis auf Fahrtzeiten über Nacht darf der durchschnittliche Reisende erwarten, nicht auf diese Art und Weise transportiert zu werden. Ist diese Gestaltung der Reise nicht deutlich gemacht worden, stellt das einen Mangel des Prospekts dar. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall
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