In der Umbuchung der Teilnehmer einer Flugpauschalreise kann eine Beförderungsverweigerung zu sehen sein, die das Luftverkehrsunternehmen zu einer Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung nach Art. 7 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung verpflichtet.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen …
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