Wegen einer mangelhaften Reise kann ein Reisender Schadensersatz verlangen, wobei grundsätzlich ein Verschulden des Reiseveranstalters vermutet wird. Bei einem Flugausfall aufgrund einer Vulkanaschewolke handelt es sich aber um höhere Gewalt, aufgrund dessen der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann.
So …
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