Es stellt einen Reisemangel dar, wenn der besonders angepriesene Strand großflächig mit Algen verschmutzt ist. So hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall einer Klage gegen den Veranstalter einer Pauschalreise entschieden und ihn zu einer Reisepreisminderung von 20 % verurteilt. Auf eine Entschädigung wegen entgangener
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