Nach einem aktuellen Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist die Beihilfe, die der Fluggesellschaft Austrian Airlines (Austrian Airlines) von Österreich als Ausgleich für Schäden, die durch die Annullierung oder die Verschiebung ihrer Flüge aufgrund der Covid-19-Pandemie entstanden sind, gewährt wurde, mit dem Binnenmarkt vereinbar. Diese Beihilfe, die von den
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