Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, seine Kunden nach Vertragsschluss über Änderungen bei den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu unterrichten.
Mit dieser Begründung wies aktuell das Amtsgericht München die Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz in Höhe von 4.577,19 € wegen der …
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