Sylt Shuttle – per Autoreisezug nach Sylt

Die DB-Autozug GmbH muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Nutzungsbedingungen für die Verladestationen des Sylter Hindenburgdamms in Niebüll und Westerland aufstellen.

Die Insel Sylt ist nicht über eine Straßenverbindung zu erreichen. Stattdessen gibt es auf dem …

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Haftung im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr

Ein Eisenbahnunternehmen haftet im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr gemäß Art. 36 § 1 CIV grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden, die im Obhutszeitraum am Kraftfahrzeug eines Fahrgastes entstehen. Der Haftungsausschlussgrund des Art. 36 § 3 Buchst. a CIV (Fehlen oder Mängel der Verpackung) umfasst …

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Der verspätete Autoreisezug

Bei der Beförderung mit einem Autoreisezug handelt es sich nicht um einen Reisevertrag, sondern um einen Beförderungsvertrag. Reiserecht ist hier nicht anwendbar.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eine Klage auf Schadensersatz oder Rückzahlung …

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