Die DB-Autozug GmbH muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Nutzungsbedingungen für die Verladestationen des Sylter Hindenburgdamms in Niebüll und Westerland aufstellen.
Die Insel Sylt ist nicht über eine Straßenverbindung zu erreichen. Stattdessen gibt es auf dem …
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