Erfolgt vor Reiseantritt eine Stornierung und besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus, ist der Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet. So hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall einer Klage auf Rückzahlung des Reisepreises stattgegeben., der seine kompletten Reisekosten für eine
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